Gesetzliche Kontenwechselhilfe
Unterstützung beim Kontowechsel gemäß Zahlungskontengesetz
Gemäß dem Zahlungskontengesetz (ZKG) gelten seit dem 18. September 2016 gesetzliche Vorgaben für Unterstützungsleistungen bei der Nutzung der gesetzlichen Kontenwechselhilfe. Mit Ihrem ausdrücklichen Wunsch auf „Unterstützungsleistungen zum Kontenwechsel gemäß ZKG/gesetzlicher Kontenwechselhilfe“ beauftragen Sie uns als Ihre neue Bank, den Wechsel Ihres Girokontos von Ihrer alten Bank zu uns einzuleiten.
So funktioniert die gesetzliche Kontenwechselhilfe
Unterstützungsleistungen der gesetzlichen Kontenwechselhilfe
Ihre Volksbank Alb eG übernimmt den Papierkram für Sie. Wir nehmen Kontakt zu Ihrer alten Bank auf, wenn Sie „Unterstützungsleistungen zum Kontenwechsel gemäß ZKG/gesetzlicher Kontenwechselhilfe“ wünschen. Daueraufträge Ihres bisherigen Kontos bei Ihrer alten Bank richten wir auf Ihrem neuen Konto bei Ihrer Volksbank Alb eG neu ein.